In der Humangenetik
In Familien mit gehäuft auftretenden Erkrankungen, Fehl- oder Totgeburten, nach Geburt eines Kindes mit Fehlbildungen und/oder geistiger
Retardierung, bei ungewollter Kinderlosigkeit (primäre Infertilität) oder bei Verwandten-Partnerschaft (Konsanguinität) ist eine genetische
Beratung durch eine(n) Humangenetiker(in) angezeigt.
Eine sorgfältig erhobene persönliche und Familien-Anamnese erlaubt dem genetischen Fachspezialisten, Vererbungsrisiken abzuschätzen und
gezielte genetische Untersuchungen auf Chromosomen- und/oderGen-Ebene zu veranlassen, um sichere Diagnosen stellen und zuverlässige
Trägerabklärungen anbieten zu können.
Eine umfassende, Informationen und Lösungsansätze vermittelnde, nicht aber direktive genetische Beratung ermöglicht den Ratsuchenden eine
für sie persönlich tragbare und verantwortbare Lebens- und Familienplanung.